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Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag? Worauf muss man bei einem Aufhebungsvertrag achten? Ein Überblick für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir sind Ihr Fachanwalt für Aufhebungsverträge in München. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Aufhebungsvertrag – Was ist das?

Der Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag sind neben der Kündigung die häufigste Art der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Denn es handelt sich um einen Vertrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses schließen.

Ein Aufhebungsvertrag kann daher nicht wie die Kündigung einseitig erklärt werden. Der Aufhebungsvertrag regelt neben dem Beendigungszeitpunkt insbesondere auch weitere Punkte, wie z.B. die Abfindung oder eine Freistellung. Zu unterscheiden ist der Aufhebungsvertrag auch vom Abwicklungsvertrag, der erst nach Aussprache der Kündigung geschlossen wird.

Aufhebungsvertrag und Kündigung – die Unterschiede

Aufhebungsvertrag

Zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung gibt es einige entscheidende Unterschiede. Anders als bei einer Kündigung gilt für den Aufhebungsvertrag:

  • Kann nur unter Mitwirkung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden.

  • Keine Beachtung von Fristen nötig. Beendigung ist jederzeit möglich.

  • Auflösung auch von besonders geschützten Arbeitnehmern möglich (z.B. bei Elternzeit oder Betriebsratsmitgliedern)

  • Eine Vielzahl von Regelungen z.B. zur Abfindung und Freistellung können vertraglich festgehalten werden.

  • Durch gegenseitige Verzichtsklauseln kann ein Rechtstreit vermieden werden.

Vor der Unterschrift unbedingt zum Anwalt

Beim Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrags ist allerdings äußerste Vorsicht geboten, da so manche gut klingende Vertragsklausel ungeahnte Folgen haben kann. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Denn in manchen Fällen steht man als Arbeitnehmer sogar schlechter, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, als wenn man gekündigt wird.

Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

So kann Arbeitnehmern beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengelddrohen. Das bedeutet, dass man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einige Monate kein Geld von der Agentur für Arbeit bekommt. Dies lässt sich jedoch in den meisten Fällen vermeiden, wenn man alles richtig macht.
Ebenfalls wichtig ist die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und die Angabe des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn auch dies kann Einflüsse auf spätere Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben.

Aufhebungsvertrag unterschreiben

Alle Ansprüche regeln

Auch beinhalten fast alle Aufhebungsverträge eine so genannte Abgeltungsklausel. Dies bedeutet, dass man neben den im Aufhebungsvertrag geregelten Punkten auf alle übrigen Ansprüche verzichtet. Hier ist es von großer Bedeutung, dass man vor Unterzeichnung genau prüft, welche Ansprüche bereits bestehen oder noch entstehen können. Das können Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Bezahlung von Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, variable Vergütung, Herausgabe von Arbeitspapieren, Rückgabe von Dienstwagen oder Diensthandy usw. sein. All diese Punkte sollten in einem Aufhebungsvertrag sinnvoll geregelt werden, damit es später nicht doch noch Grund zum Streiten gibt.

Zeugnis nicht vergessen

Auch sollte klar geregelt werden, wie das Zeugnis auszusehen hat. Hier kommt es auf die grundsätzliche Beurteilung genauso an wie beispielsweise auf die Angabe des Grundes der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die entsprechenden Schlussformeln. Meist ist es auch sinnvoll, eine Regelung zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses mit aufzunehmen, damit der Arbeitnehmer sich bereits während der noch laufenden Kündigungsfrist bewerben kann.

Abfindung und Freistellung hängen vom Verhandlungsgeschick ab

Natürlich ist beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick gefragt, wenn es um die Festlegung der Höhe einer Abfindung oder eine etwaige Freistellung geht. Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt weiß hier genau, wie er es anstellen muss, um das Bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen.
Grundsätzlich gilt: Ist ein Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, kommt man von ihm kaum mehr los. Daher sollte man sich hier niemals unter Druck setzen lassen, sondern alle Klauseln sorgfältig von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

Gerne sind wir für Sie da!

Es gibt viele Punkte zu beachten, wenn es um den Aufhebungsvertrag geht. Hier den Überblick zu behalten und zu einem guten Ergebnis zu kommen, erfordert viel Erfahrung und Verhandlungsgeschick. Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - Wir freuen uns, Ihre Interessen bei den Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages zu vertreten.

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