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Freistellung

Vor allem im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es häufig zur bezahlten Freistellung eines Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zwar weiterläuft und auch weiter bezahlt wird, der Arbeitnehmer aber nicht arbeiten muss.

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Widerruflich oder Unwiderruflich

Zu unterscheiden sind hier insbesondere die widerrufliche und die unwiderrufliche Freistellung. Die unwiderrufliche Freistellung kann der Arbeitgeber nicht einseitig beenden. Der Arbeitnehmer kann daher während der unwiderruflichen Freistellung auch ins Ausland reisen und Urlaub machen. Bei einer widerruflichen Freistellung hingegen kann der Arbeitgeber die Freistellung jederzeit - unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist - beenden und vom Arbeitnehmer verlangen, dass er wieder zur Arbeit kommt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer zumindest über den Postweg erreichbar und in der Lage sein muss, innerhalb von 1-2 Tagen wieder zur Arbeit zu erscheinen.

Anderweitiger Verdienst während der Freistellung

Häufig stellt sich die Frage, ob man einen anderweitigen Verdienst während der Freistellung anzeigen muss und ob dieser auf das Arbeitsentgelt während der Freistellung anzurechnen ist. Hier ist die Rechtsprechung derzeit nicht einheitlich. Dies kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden.

Was wird aus offenen Überstunden und Urlaub?

Ebenfalls von Bedeutung ist die Frage, ob auf die Freistellung noch offener Urlaub oder offene Überstunden anzurechnen sind. Auch dies muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Es kommt hierauf auf den genauen Wortlaut der Freistellung und auf den Arbeitsvertrag an. Grundsätzlich jedoch können Urlaub und Überstunden ausschließlich bei einer unwiderruflichen Freistellung eingebracht werden.

Gerne sind wir für Sie da!

Bei Ihren Fragen rund um das Thema Freistellung zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrages freuen wir uns, Sie umfassend zu beraten und Sie von unserer Erfahrung profitieren zu lassen.