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Vergütung

Der Grundgedanke bei einem Arbeitsverhältnis lautet Lohn für Arbeit. Es gibt jedoch sehr unterschiedliche Ausgestaltungen des Gehalts. Häufig wird einfach ein festes monatliches Gehalt bezahlt. Dieses kann ergänzt werden durch ein festes oder erfolgsabhängiges Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt. Solche Einmalzahlungen stehen häufig unter einem Widerrufsvorbehalt oder einem Freiwilligkeitsvorbehalt. Der Arbeitgeber möchte hier die Freiheit haben, das zusätzliche Gehalt zu streichen oder zu mindern. Dies ist jedoch nur in engen Grenzen möglich. Die meisten vertraglichen Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalte dürften unwirksam sein.

Übergabe eines Gehaltschecks

Auch eine Bezahlung auf Stundenbasis ist denkbar. Wenn es sich hierbei jedoch beispielsweise um so genannte Arbeit auf Abruf handelt, so muss der Arbeitgeber zumindest einen festen Grundbetrag von 75 bis 80 % des Gehalts immer ausbezahlen, egal wie viel der Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Provision, Bonus und Prämie - die variable Vergütung

Häufig wird auch neben einer Grundvergütung ein variabler Vergütungsbestandteil vereinbart. Zu nennen wären hier Provision, Bonus und Prämie. Auch hier sind viele juristische Feinheiten zu beachten. Die variable Vergütung kann abhängig sein von persönlichen Zielen des Arbeitnehmers, von Geschäftsergebnissen des Arbeitgebers oder auch zahlreichen anderen Faktoren.

Zuschläge für Überstunden, Feiertage und Nachtarbeit

Darüber hinaus gibt es oft zahlreiche Zuschläge wie etwa Überstundenzuschläge, Feiertagszuschläge, Nachtzuschläge, usw. Auch zahlen viele Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung ein oder bezahlen vorsorgewirksame oder vermögenswirksame Leistungen. Daneben sind auch geldwerte Vorteile wie etwa die Überlassung eines Dienstwagens, Firmeneinkäufe, Jubiläumsgeschenke, Essensgeldzuschüsse, Betriebskindergarten etc. denkbar.

Die verschieden Rechtsgrundlagen für Vergütungsansprüche

Vergütungsansprüche können sich ergeben aus dem Arbeitsvertrag, aus einem Tarifvertrag, aus einem Gesetz, aus Betriebsvereinbarungen oder auch einfach aus betrieblicher Übung, etwa wenn der Arbeitgeber mehrmals die gleiche Zahlung geleistet hat. Gerade in tarifgebundenen Unternehmen ist es oft höchst kompliziert und zeitaufwendig herauszufinden, auf welche Vergütungsbestandteile man einen Anspruch hat. In vielen Fällen hat der Arbeitgeber einfach aus Unwissenheit zu wenig oder eine Leistung gar nicht erbracht. Eine sorgfältige Prüfung aller denkbaren Ansprüche ist hier bares Geld wert.

Gerne sind wir für Sie da!

Wir sind spezialisiert auf alle Fragen zu den Themen variable Vergütung, Bonus, Provision etc. Egal ob es um die Erstellung von Arbeitsverträgen oder Vergütungsvereinbarungen, um die Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu diesen Themen oder um die Geltendmachung entsprechender Ansprüche geht, wir helfen Ihnen als Spezialisten für Arbeitsrecht.

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