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Körperverletzung

Die Körperverletzungsdelikte mit all ihren Abstufungen sollen die körperliche Unversehrtheit einer Person als Rechtsgut schützen. Sie haben einen Anteil von gut 10 % an allen in Deutschland verübten Straftaten und werden statistisch häufig von jungen Erwachsenen begangen (vgl. PKS Jahrbuch 2019, S. 43 u. 46).

Was ist eine (einfache) Körperverletzung?

Wer eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht eine sog. einfache Körperverletzung, § 223 Abs. 1 StGB.

Körperverletzung - geballte Faust

Der Anwendungsbereich ist sehr weit, weil der Begriff der körperlichen Unversehrtheit jede negative Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes erfasst. Das körperliche Wohlbefinden der geschädigten Person muss durch eine üble, unangemessene Behandlung des Täters mehr als nur unerheblich beeinträchtigt worden sein. Demnach ist die gesamte Bandbreite körperlicher Gebrechen von leichten Bauchschmerzen oder Übelkeit bis hin zu Knochenbrüchen oder Organschäden geeignet, um eine Körperverletzung zu begründen. Auch die Infektion einer anderen Person mit einer Krankheit, kann eine Körperverletzung darstellen.

Die Anwendungsgrenze ist erst erreicht, wenn es nicht mehr um die körperliche Gesundheit geht, sondern nur noch die Psyche der geschädigten Person beeinträchtigt wird. Schon begrifflich kann die Körperverletzung nicht nur das seelische Wohlbefinden erfassen. Grauzonen bestehen aber dort, wo eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung zu einem pathologischen Gesundheitszustand führt, der sich körperlich äußert. Dies ist denkbar in einzelnen Grenzfällen des sog. Stalkings (vgl. aber § 238 StGB) oder auch des Mobbings.

Bereits bei der einfachen Körperverletzung ist der Versuch strafbar, § 223 Abs. 2 StGB. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Qualifikationen

Die erste Qualifikation der Körperverletzungsdelikte bildet die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB. Der Unrechtsgehalt steigt hierbei durch die gefährliche Art und Weise der Körperverletzungshandlung. Der häufigste Anwendungsfall ist die Körperverletzung mittels Waffen oder anderer gefährlicher Werkzeuge (z.B. Pfefferspray, Stöcke, Steine, Scheren, Küchenmesser).

Deshalb liegt der Strafrahmen auch höher als bei einer einfachen Körperverletzung und beginnt schon bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Auch hier ist bereits der Versuch strafbar, § 224 Abs. 2 StGB.

Körperverletzung - Abwehrende Geste

Die zweite Qualifikation ist die der schweren Körperverletzung, § 226 StGB. Hierbei wird auf den besonders schlimmen Erfolg der Körperverletzung abgestellt. Der geschädigten Person muss ein nachhaltiger körperlicher Schaden aufgrund der Körperverletzung bleiben. Exemplarisch werden Gebrechen aufgezählt wie der Verlust des Sehvermögens oder Gehörs, eine dauerhafte Behinderung oder Entstellung (z.B. durch Narben) oder der Verlust von Gliedmaßen.

Die schwere Körperverletzung wird mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft und ist daher ein Verbrechen

Die dritte Qualifikation der Körperverletzungsdelikte ist die Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB. Die Besonderheit liegt hierbei in der subjektiven Vorstellung des Täters. Wenn der Täter „nur“ eine andere Person körperlich verletzen will, dies aber – ungewollt – zum Tod der geschädigten Person führt, stellt dies eine Körperverletzung mit Todesfolge dar. Die Abgrenzung zum Totschlag, § 212 StGB, ist im Einzelfall schwierig.

Der Strafrahmen beginnt regelmäßig bei 3 Jahren und geht bis zu 15 Jahren Freiheitstrafe.

Rechtswidrigkeit?

Körperverletzungshandlungen können im Einzelfall im Rahmen des Notwehrrechts gerechtfertigt sein, also wenn man sich selbst nur gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt.

Regelmäßig werden bestimmte Körperverletzungen durch Einwilligung gerechtfertigt sein, § 228 StGB. Ärztliche Heileingriffe oder auch Sportverletzungen bei Kontaktsportarten stellen tatbestandlich Körperverletzungen dar. Diese sind aber regelmäßig gerechtfertigt, weil die geschädigte Person zuvor in die (absehbare) Körperverletzung eingewilligt hat. Etwas anderes kann sich daraus ergeben, dass der Arzt nicht nach den geltenden Regeln seiner Kunst behandelt oder der Sportler sich nicht an das geltende Regelwerk hält (regelwidriges Foul).

Bei Unsicherheiten darüber, ob eine gerechtfertigte Körperverletzungshandlung vorliegt oder nicht, sollte man im Zweifel einen Anwalt mit der Prüfung des Falles beauftragen.

Fahrlässige Körperverletzung

In § 229 StGB wird die fahrlässige Körperverletzung bestraft. Wer die übliche Sorgfalt vorwerfbar außer Acht lässt und dadurch eine andere Person körperlich verletzt, begeht eine fahrlässige Körperverletzung.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Strafanzeige oder Strafantrag wegen Körperverletzung

Bei den Körperverletzungsdelikten gibt es zwei Konstellationen, in denen eine Strafanzeige nicht genügt und ein Strafantrag regelmäßig gestellt werden muss, § 230 StGB (zur Unterscheidung unser Artikel zu Strafanzeigen: LINK). Hier müssen also die Geschädigten selbst entscheiden, ob sie eine Strafverfolgung wünschen oder nicht.

Den ersten Fall bildet die sog. einfache Körperverletzung. Ihr Anwendungsbereich ist so groß, dass auch kleine körperliche Unannehmlichkeiten grundsätzlich tatbestandlich erfasst sind. Hinzu kommt, dass viele Körperverletzungen im sozialen Nahbereich geschehen. Daher muss der oder die Geschädigte selbst entscheiden, ob die Tat verfolgt werden soll oder nicht.

Den zweiten Fall bildet die fahrlässige Körperverletzung für deren Verfolgung ebenfalls ein Strafantrag erforderlich ist.

Die Staatsanwaltschaft kann jedoch unter Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses auch ohne Strafantrag die Strafverfolgung aufnehmen, wenn sie ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, was sie auch regelmäßig tut. 

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