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Strafverteidiger

Der Strafverteidiger ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht, der sich für Ihre Rechte als Beschuldigter oder Angeklagter einsetzt. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht sowie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Strafverteidiger als Rechtsbeistand im Strafverfahren

Nach der Strafprozessordnung hat jeder Beschuldigte das Recht auf einen Strafverteidiger bzw. eine Strafverteidigerin. Dieses Recht, einen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, besteht unabhängig des Zeitpunkts des Strafverfahrens. Da es hier regelmäßig um sehr viel geht, sollten Beschuldigte möglichst früh einen Rechtsexperten aus dem Strafrecht einschalten und unbedingt von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, bis sie mit ihrem Anwalt gesprochen haben. 

Egal ob bei einer unerwarteten Wohnungsdurchsuchung, vorläufigen Festnahme oder einer polizeilichen Vorladung im Briefkasten - der Strafrechtsverteidiger sorgt in jeder Verfahrenssituation dafür, dass Ihre Rechte geschützt und effektiv durchgesetzt werden. Der Verteidiger im deutschen Strafrecht stellt also die Waffengleichheit zwischen der juristisch geschulten Polizei und Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten her.

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Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger

Bei besonders schweren Verbrechensvorwürfen wird dem Beschuldigten automatisch ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Das ist etwa immer dann der Fall, wenn die vorgeworfene Straftat im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist oder Untersuchungshaft droht. In letzterem Fall wird der Verteidiger Ihnen soweit rechtlich möglich helfen, wieder auf freien Fuß zu kommen. Alternativ oder zusätzlich zum Pflichtverteidiger können Beschuldigte frei einen anderen Rechtswalt für Strafrecht als Wahlverteidiger hinzuziehen. 

Liegt kein Fall der notwendigen Verteidigung vor, muss zwar kein Verteidiger bestellt werden, wohl aber der Beschuldigte vor seiner Vernehmung darauf hingewiesen werden, dass er die Aussage verweigern und einen Verteidiger kontaktieren kann. Von diesen Rechten sollten Betroffene unbedingt Gebrauch machen, um ihre Rechte und Interessen im Strafverfahren bestmöglich durchzusetzen.

Die Aufgaben des Strafrechtsverteidigers

Der Verteidiger ist Experte auf dem Gebiet des Strafrechts und verfügt über wichtige Rechte zum Schutze des Beschuldigten und Angeklagten. So steht ihm insbesondere ein Anwesenheitsrecht bei allen Vernehmungen zu – auch solchen vor der Polizei und Staatsanwaltschaft. Daneben ist es dem Beschuldigten jederzeit gestattet, seinen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Zur Sicherung einer effektiven Strafverteidigung ist jeglicher schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Strafrechtsverteidiger der staatlichen Aufsicht entzogen und darf auch in der U-Haft nicht von der Polizei gelesen werden.

Daneben stehen dem Verteidiger zahlreiche weitere Rechte zu, etwa das Recht zur Akteneinsicht, zur Stellung von Beweisanträgen sowie das Fragerecht. Ein erfahrener Anwalt in der Strafverteidigung wird diese Rechte effektiv einsetzen, um den Ermittlungsstand zu erfahren und die beste Verteidigungsstrategie im konkreten Fall zu entwerfen. Durch gezielte Schreiben an Staatsanwaltschaft und Gericht sowie der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten kann der Strafrechtsanwalt bereits frühzeitig den Weg für eine Einstellung oder einen Freispruch ebnen.

Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie

Sollte gegen Sie oder einen Angehörigen wegen einer Straftat ermittelt werden oder sollten eine Strafanzeige, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegen, stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Durch jahrelange Erfahrung und Expertise im Strafrecht entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strafverteidigung für Sie.

Wir ziehen alle erfolgsversprechenden Vorgehensweisen in Betracht und beraten Sie ausführlich über das bestmögliche Vorgehen. Dazu gehört insbesondere die Entscheidung, ob ein Zurückweisen aller Vorwürfe, ein dauerhaftes Schweigen oder ein umfassendes Geständnis sinnvoll ist. Zusätzlich kann selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen durch die richtige Strategie, etwa mittels freiwilliger Wiedergutmachungen oder Entschuldigungen gegenüber dem Opfer, oftmals eine schwere Strafe abgewendet werden. Zögern Sie daher nicht, uns so früh wie möglich hinzuzuziehen.

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