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Anwalt Aufhebungsvertrag

Wenn Ihnen als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde oder wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen, sollten Sie sich dringend an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge

Alle Informationen rund um das Thema, wie ein Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht, insbesondere ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht Sie beim Aufhebungsvertrag unterstützen kann, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Darum sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag einschalten

Das Verhandeln von Aufhebungsverträgen gehört zu den häufigsten Aufgaben eines Fachanwalts oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht. Denn bei arbeitsrechtlichen Mandaten geht es sehr häufig um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Und neben Kündigungen sind Aufhebungsverträge die häufigste Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Beim Aufhebungsvertrag zum Anwalt

Als juristischer Laie ist es fast unmöglich, alle Risiken zu erkennen, die mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags verbunden sein können. Ob es um die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, die Durchsetzung eines guten Zeugnisses oder die Sicherung aller finanziellen Ansprüche geht – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen. Daher unser dringender Rat:

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Aufhebungsvertrag Anwaltskosten

Unsere langjährige Erfahrung als Anwälte für Arbeitsrecht hat gezeigt: Es lohnt sich finanziell so gut wie immer, bei einem Aufhebungsvertrag vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Natürlich fallen bei einer anwaltlichen Vertretung zum Aufhebungsvertrag Anwaltskosten an. Wir besprechen aber immer gleich im ersten Gespräch, ob sich eine anwaltliche Vertretung bei einem Aufhebungsvertrag für Sie rechnet, mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.

Aufhebungsvertrag Anwaltsgebühren

Die Kosten einer Erstberatung zum Aufhebungsvertrag belaufen sich üblicherweise auf EUR 190,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Ratschläge, die wir in so einer Erstberatung erteilen, sind jedoch fast immer deutlich mehr wert. In dieser Erstberatung besprechen wir auch transparent die wirtschaftlichen Chancen und Risiken der Verhandlung und ob sich diese für Sie rentiert.

Idealerweise haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die die Aufhebungsvertrag Anwaltsgebühren übernimmt. Aber auch ohne eine Rechtsschutzversicherung finden wir für Sie die ideale Lösung sowohl wirtschaftlich wie auch juristisch.

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Aufhebungsvertrag Rechtsanwaltskosten

Natürlich fallen bei einem Aufhebungsvertrag Rechtsanwaltskosten an, wenn Sie sich anwaltlich beraten oder vertreten lassen. Aber trotzdem rentiert es sich finanziell so gut wie immer, einen Anwalt aufzusuchen. Wir finden für Sie stets eine gute Lösung im Hinblick auf die anfallenden Rechtsanwaltskosten: Entweder Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten oder wir finden eine für Sie sinnvolle andere Lösung.

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Aufhebungsvertrag Rechtsschutz

Gleich zu Beginn der anwaltlichen Konsultierung stellt sich meist die Frage, ob Sie für den Aufhebungsvertrag Rechtsschutz haben. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die grundsätzlich alle Anwaltsgebühren bei einem Aufhebungsvertrags übernehmen. Andere Rechtsschutzverträge nehmen den Bereich Aufhebungsvertrag gänzlich aus ihren Leistungen heraus. Meistens verlangt die Rechtsschutzversicherung den Eingriff in die Rechte des betroffenen Arbeitnehmers als Voraussetzung für eine Deckungszusage. Das bedeutet, dass eine Kündigung zumindest angedroht worden sein muss. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass man in fast allen Fällen eine Lösung findet, wonach die Rechtsschutzversicherung die Kosten zumindest größtenteils übernimmt. Wir übernehmen selbstverständlich auch die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie uns mandatieren.

Ansprüche aus dem Aufhebungsvertrag

Kann ein Aufhebungsvertrag Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen meinen Arbeitgeber sein? Ja, das ist sogar so gut wie immer so. Ansprüche auf

Zahlung einer Abfindung, auf Erteilung eines Zeugnisses oder auf Abgeltung von Urlaub oder Überstunden lassen sich in

einem Aufhebungsvertrag regeln. Sollte der Arbeitgeber diese Ansprüche nicht erfüllen, kann man diese durch Vorlage des Aufhebungsvertrags bei Gericht einklagen und dann durch einen Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken lassen. Daher ist es so wichtig, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags alle wichtigen Rechte und möglichen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag zu berücksichtigen und zu regeln.

Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag?

Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Nur wenn beide Parteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit sind, kommt es zum freiwilligen Vertragsschluss. Daher kommt es gerade beim Aufhebungsvertrag auf das Verhandlungsgeschick der Parteien an.

Fristen beim Aufhebungsvertrag

Sind bei einem Aufhebungsvertrag Fristen zu berücksichtigen? Oft setzen Arbeitgeber den Arbeitnehmern Fristen, bis wann sie auf einen Aufhebungsvertrag reagieren müssen. Es handelt sich dabei aber nicht um gesetzliche Fristen. Vielmehr dienen diese Fristen in der Regel allein dazu, dem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben. Wenn Sie eine solche Frist als Arbeitnehmer verstreichen lassen, drohen keine gesetzlichen Konsequenzen.

Streng formaljuristisch müsste der Arbeitgeber das Angebot nach Ablauf der Frist nicht weiter aufrecht erhalten, wobei aus unserer Erfahrung ein einmal auf dem Tisch liegendes Angebot selten vom Arbeitgeber wieder zurückgenommen wird. Auch ist nicht selten mit einer Kündigung zu rechnen, wenn man die Frist beim Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber überschreitet. Lassen Sie sich hiervon als Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen; ein guter Anwalt für Arbeitsrecht wird auch in dieser Situation für Sie das Beste herausholen. Oftmals stehen wir sogar bei den Verhandlungen nach Ausspruch einer Kündigung besser da als bei der Verhandlungen eines reinen Aufhebungsvertrags.

Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Gerade für Arbeitnehmer stellen sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages viele Fragen:

  • Sind noch Überstunden offen?

  • Habe ich noch Urlaubsansprüche?

  • Wie stelle ich sicher, dass ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekomme?

  • Wie hoch sollte die Abfindung sein?

  • Auf was muss ich achten, damit ich ein gutes Zeugnis bekomme?

  • Welche Ansprüche auf Bonus, Weihnachtsgeld oder eine variable Vergütung habe ich?

  • Will ich wirklich eine finanzielle Abgeltungsklausel in den Aufhebungsvertrag mitaufnehmen?

  • Wie ist eigentlich meine Kündigungsfrist? Möchte ich eine Freistellung regeln?

Daran sieht man, dass man als Arbeitnehmer vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt einen Anwalt anrufen sollte.

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Kündigungsfrist Aufhebungsvertrag

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte man immer darauf achten, dass die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Gesetz oder einem anwendbaren Tarifvertrag. Als Arbeitnehmer kann man unter Umständen eine Regelung mitaufnehmen, wonach man den Arbeitsvertrag vorzeitig beenden kann, wenn man vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden sollte. Eine solche Sprinterklausel kann auch so gestaltet werden, dass der Arbeitgeber die dann ersparten Monatsgehälter teilweise oder vollständig als weitere Abfindung bezahlt.

Aufhebungsvertrag Sperrzeit

Grundsätzlich gilt: Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, verhängt die Agentur für Arbeit eine 12wöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Erst nach Ablauf dieser 12 Wochen wird Arbeitslosengeld bezahlt. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, eine solche Sperrfrist zu vermeiden und trotz Aufhebungsvertrag unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld zu erhalten.

Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit

Voraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit in der Regel sind, dass der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer ansonsten erfolgenden betriebsbedingten Kündigung abgeschlossen wird, die Kündigungsfrist eingehalten wird und eine Abfindung jedoch maximal ½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird. Um eine Sperrzeit auch bei einer höheren Abfindung zu vermeiden, beraten wir Sie gerne umfassend. Beispielsweise durch einen gerichtlichen Vergleich kann man eine Sperrzeit gut vermeiden.

Abfindung Aufhebungsvertrag

Ein wichtiger Punkt in jedem Aufhebungsvertrag ist natürlich die Abfindung. Dazu muss man wissen, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung gibt. Dies ist reine Verhandlungssache. Wenn ein Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen will, jedoch kein sicher wirksamer Kündigungsgrund vorliegt, so wird er den Arbeitnehmer ohne finanzielle Anreize kaum zur Aufgabe seiner Stelle bewegen können. Daher setzt eine erfolgreiche Verhandlung einer Abfindung immer eine genaue Prüfung der rechtlichen Gesamtumstände in jedem Einzelfall voraus. Zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses ist neben jahrelanger Erfahrung und fundierten arbeitsrechtlichen Fachkenntnissen immer eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene maßgeschneiderte Strategie notwendig.

Anwalt Auflösungsvertrag

Ein Auflösungsvertrag ist das Gleiche wie ein Aufhebungsvertrag. Er beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich anstelle einer Kündigung. Wie beim Aufhebungsvertrag ist dringend zu empfehlen vor Unterzeichnung des Auflösungsvertrags einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.


Wir vertreten als Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

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