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Aufhebungsvertrag

Fast jeder Arbeitnehmer kommt in seinem Arbeitsleben mit einem Aufhebungsvertrag in Kontakt. Doch was ist ein Aufhebungsvertrag und kann ich einen Aufhebungsvertrag einfach unterschreiben? Wir teilen unsere Tipps als Fachanwälte für Arbeitsrecht und klären alle wichtigen Fragen rund um Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer.

Checkliste Aufhebungsvertrag:

Rechtsanwalt Kupka und Rechtsanwalt Stillfried beraten sich.
  • Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.

  • Er regelt sämtliche Ansprüche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere Abfindung, Freistellung, Urlaubsabgeltung und Arbeitszeugnis.

  • Schlecht formulierte Aufhebungsverträge bergen große Risiken, v. a. beim Arbeitslosengeld

  • Daher gilt: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung.

Aufhebungsvertrag – Was ist das?

Der Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag sind neben der Kündigung die häufigste Art der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Denn es handelt sich um einen Vertrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses schließen.

Ein Aufhebungsvertrag kann daher nicht wie die Kündigung einseitig erklärt werden. Der Aufhebungsvertrag regelt neben dem Beendigungszeitpunkt insbesondere auch weitere Punkte, wie die Abfindung oder eine Freistellung. Zu unterscheiden ist der Aufhebungsvertrag auch vom Abwicklungsvertrag, der erst nach Aussprache der Kündigung geschlossen wird.

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag unterschreiben – vorher zum Anwalt

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist äußerste Vorsicht geboten, da so manche gut klingende Vertragsklausel ungeahnte Folgen haben kann. Es empfiehlt sich in jedem Fall, einen Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Denn grundsätzlich gilt: Ist ein Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, kommt man von ihm kaum mehr los. Drei große Risiken bei ungeprüften Aufhebungsverträgen haben wir hier für Sie zusammengefasst.


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1. Risiko beim Aufhebungsvertrag: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

So kann Arbeitnehmern beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Das bedeutet, dass man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einige Monate kein Geld von der Agentur für Arbeit bekommt.

Dies lässt sich jedoch in den meisten Fällen vermeiden, wenn man alles richtig macht und sauber formuliert. Besonders wichtig ist die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und die Angabe des Grundes für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn auch das kann Einflüsse auf spätere Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben.

2. Risiko beim Aufhebungsvertrag: Nicht alle Ansprüche geregelt

Nahezu alle Aufhebungsverträge beinhalten eine so genannte Abgeltungsklausel. Das bedeutet, dass beide Seiten auf alle Ansprüche verzichten, die nicht im Aufhebungsvertrag geregelt sind. Es ist daher umfassend vor Unterzeichnung zu prüfen, welche Ansprüche bestehen oder noch entstehen können. Das können etwa Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Bezahlung von Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, variable Vergütung, Herausgabe von Arbeitspapieren, Rückgabe von Dienstwagen sein. All diese Punkte sollten in einem Aufhebungsvertrag sinnvoll geregelt werden, damit es später nicht doch noch Grund zum Streiten gibt.

Als Experten für Arbeitsrecht kennen wir alle denkbaren Ansprüche zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Rahmen unserer Beratung finden wir sämtliche Ansprüche in Ihrem Fall und sichern diese im Aufhebungsvertrag ab.

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3. Risiko beim Aufhebungsvertrag: Arbeitszeugnis vergessen

Zuletzt sollte im Aufhebungsvertrag klar geregelt werden, wie das Arbeitszeugnis auszusehen hat. Hier kommt es auf die grundsätzliche Beurteilung genauso an wie auf die Angabe des Grundes der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die richtigen Schlussformeln. Meist ist es sinnvoll, eine Regelung zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses mit aufzunehmen, damit der Arbeitnehmer sich bereits während der noch laufenden Kündigungsfrist bewerben kann.

Abfindung und Freistellung im Aufhebungsvertrag

Zentrale Bestandteile vieler Aufhebungsverträge sind die Regelungen zur Abfindung und zur bezahlten Freistellung. In jedem Fall ist ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick gefragt.

Ein erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht weiß hier genau, wie er es anstellen muss, um das Bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen. Hier gibt es viele Details zu beachten und es bedarf viel Erfahrung. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir alle Tricks der anderen Seite und finden stets die für Sie bestmöglichen Lösungen. Wir freuen uns, Ihre Interessen bei den Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages zu vertreten.

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